Vorsorgeauftrag erstellen

Sichern Sie Ihre Selbstbestimmung und entlasten Sie Ihre Angehörigen

Was ist ein Vorsorgeauftrag?

Ein Vorsorgeauftrag ist ein rechtliches Instrument, das es Ihnen ermöglicht, selbst zu bestimmen, wer sich im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit um Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten kümmern soll.

Mit diesem Dokument können Sie festlegen, welche natürliche oder juristische Person in Ihrem Namen handeln soll und welche Aufgaben und Befugnisse diese Person hat. Der Vorsorgeauftrag tritt erst in Kraft, wenn Sie infolge eines Unfalls, einer Krankheit oder altersbedingt nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden oder zu handeln.

Personensorge

Regelung aller Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer Betreuung, Pflege und medizinischen Versorgung.

Vermögenssorge

Verwaltung Ihres gesamten Vermögens, Erledigung des Zahlungsverkehrs und Vertretung gegenüber Behörden und Banken.

Rechtsverkehr

Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten, Abschluss von Verträgen und Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen.

Warum Sie uns vertrauen können

Juristische Expertise

Unser Team verfügt über umfassende Kenntnisse im Bereich des schweizerischen Erwachsenenschutzrechts und erstellt rechtssichere Dokumente nach aktueller Gesetzeslage.

Individuelle Lösungen

Wir berücksichtigen Ihre persönliche Situation und erarbeiten massgeschneiderte Vorsorgeaufträge, die Ihren spezifischen Bedürfnissen und Wünschen entsprechen.

Klare Kommunikation

Wir erklären komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich und sorgen dafür, dass Sie die Bedeutung und Wirkung Ihres Vorsorgeauftrags vollständig verstehen.

Umfassende Betreuung

Von der Erstberatung über die Erstellung bis zur Hinterlegung und behördlichen Validierung – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Unser Vorgehen

1

Persönliches Beratungsgespräch

In einem ausführlichen Erstgespräch erfassen wir Ihre persönliche Situation und besprechen Ihre Wünsche und Vorstellungen. Wir informieren Sie über die rechtlichen Möglichkeiten und erläutern, welche Regelungen für Ihre individuelle Lage sinnvoll sind.

2

Erstellung des Vorsorgeauftrags

Auf Basis der besprochenen Inhalte erstellen wir einen massgeschneiderten Vorsorgeauftrag, der alle formalen Voraussetzungen erfüllt. Wir achten besonders auf klare und eindeutige Formulierungen, um spätere Interpretationsprobleme zu vermeiden.

3

Überprüfung und Anpassung

Sie erhalten den Entwurf des Vorsorgeauftrags zur Durchsicht. In einem Folgetermin besprechen wir eventuelle Anpassungswünsche und nehmen bei Bedarf Änderungen vor, bis das Dokument Ihren Vorstellungen vollständig entspricht.

4

Unterzeichnung und Hinterlegung

Der Vorsorgeauftrag wird entweder handschriftlich verfasst oder notariell beurkundet. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Hinterlegung bei der zuständigen Behörde (KESB) oder beraten Sie zur sicheren Aufbewahrung des Dokuments.

Rechtliche Anforderungen

Formvorschriften nach Art. 361 ZGB

Eigenhändige Errichtung

Der Vorsorgeauftrag muss von Anfang bis Ende handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein.

Öffentliche Beurkundung

Alternativ kann der Vorsorgeauftrag durch einen Notar öffentlich beurkundet werden. Dies ist besonders empfehlenswert bei komplexen Vermögensverhältnissen oder wenn Sie nicht in der Lage sind, den Auftrag handschriftlich zu verfassen.

Inhaltliche Anforderungen

Der Vorsorgeauftrag muss klar festlegen, welche Aufgaben die beauftragte Person übernehmen soll. Diese können die Personensorge, Vermögenssorge und Vertretung im Rechtsverkehr umfassen.

Urteilsfähigkeit

Zum Zeitpunkt der Errichtung des Vorsorgeauftrags müssen Sie urteilsfähig sein. Im Zweifelsfall kann ein ärztliches Attest hilfreich sein, das Ihre Urteilsfähigkeit bestätigt.

Eine professionelle Beratung stellt sicher, dass Ihr Vorsorgeauftrag allen rechtlichen Anforderungen entspricht und im Bedarfsfall wirksam ist.

Jetzt beraten lassen

Unsere Leistungspakete

Basis

590 CHF

einmalig

  • Erstberatungsgespräch (60 Min.)
  • Erstellung eines standardisierten Vorsorgeauftrags
  • Eine Überarbeitungsrunde
  • Grundlegende Beratung zur Aufbewahrung

Premium

Empfohlen
890 CHF

einmalig

  • Ausführliches Beratungsgespräch (90 Min.)
  • Individuell angepasster Vorsorgeauftrag
  • Unbegrenzte Überarbeitungsrunden
  • Hilfe bei Auswahl der Vertrauenspersonen
  • Beratung zu Aufbewahrung und Registrierung
  • Ein Jahr kostenfreie Anpassungen

Business

1'490 CHF

einmalig

  • Umfassende Beratung (120 Min.)
  • Massgeschneiderter Vorsorgeauftrag für Unternehmer
  • Integration mit Unternehmensstrukturen
  • Koordination mit Handelsregisteramt
  • Notarielle Beglaubigung (optional)
  • Drei Jahre kostenfreie Anpassungen

Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Notarkosten sind nicht enthalten und werden separat berechnet.

Häufig gestellte Fragen

Wann tritt ein Vorsorgeauftrag in Kraft?

Ein Vorsorgeauftrag tritt erst in Kraft, wenn Sie urteilsunfähig werden und die Erwachsenenschutzbehörde (KESB) den Vorsorgeauftrag validiert hat. Die KESB prüft, ob der Vorsorgeauftrag gültig errichtet wurde, ob die Urteilsunfähigkeit tatsächlich eingetreten ist und ob die beauftragte Person für die Aufgabe geeignet ist.

Wer kann als vorsorgebeauftragte Person eingesetzt werden?

Sie können grundsätzlich jede handlungsfähige natürliche oder juristische Person als vorsorgebeauftragte Person einsetzen. Häufig werden Ehepartner, Kinder, andere nahe Verwandte oder enge Freunde gewählt. Bei komplexen Vermögensverhältnissen kann auch eine juristische Person wie eine Treuhandgesellschaft oder eine Bank beauftragt werden. Wichtig ist, dass die Person vertrauenswürdig ist und die notwendigen Fähigkeiten mitbringt, um die übertragenen Aufgaben zu erfüllen.

Kann ich mehrere Personen in meinem Vorsorgeauftrag benennen?

Ja, Sie können mehrere Personen benennen und ihnen unterschiedliche Aufgabenbereiche zuweisen. Beispielsweise kann eine Person für die Personensorge und eine andere für die Vermögenssorge zuständig sein. Sie können auch Ersatzpersonen bestimmen, die einspringen, falls die erstgenannte Person die Aufgabe nicht übernehmen kann oder will. Wichtig ist, die Aufgabenbereiche und Kompetenzen klar abzugrenzen, um Konflikte zu vermeiden.

Wie unterscheidet sich ein Vorsorgeauftrag von einer Patientenverfügung?

Der Vorsorgeauftrag regelt die Personensorge, Vermögenssorge und Vertretung im Rechtsverkehr für den Fall der Urteilsunfähigkeit. Eine Patientenverfügung hingegen befasst sich ausschliesslich mit medizinischen Massnahmen und Behandlungswünschen. Während im Vorsorgeauftrag eine Person bevollmächtigt wird, in Ihrem Namen zu handeln, legen Sie in der Patientenverfügung selbst fest, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Beide Dokumente ergänzen sich und sollten idealerweise zusammen erstellt werden.

Kann ein Vorsorgeauftrag jederzeit geändert werden?

Ja, solange Sie urteilsfähig sind, können Sie Ihren Vorsorgeauftrag jederzeit ändern oder widerrufen. Für die Änderung oder den Widerruf gelten dieselben Formvorschriften wie für die Errichtung: Der neue Vorsorgeauftrag muss entweder vollständig von Hand geschrieben oder notariell beurkundet werden. Alternativ können Sie den bestehenden Vorsorgeauftrag auch durch physische Vernichtung widerrufen.

Wo sollte der Vorsorgeauftrag aufbewahrt werden?

Der Vorsorgeauftrag sollte an einem sicheren, aber für Vertrauenspersonen zugänglichen Ort aufbewahrt werden. Sie können ihn bei der zuständigen Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hinterlegen, wo er im Ereignisfall schnell gefunden wird. Alternativ können Sie ihn zu Hause, in einem Bankschliessfach oder bei Ihrem Anwalt aufbewahren. Wichtig ist, dass die bevollmächtigte Person und mindestens eine weitere Vertrauensperson wissen, wo der Vorsorgeauftrag zu finden ist, damit er im Bedarfsfall der KESB vorgelegt werden kann.

Der Vorsorgeauftrag in der Schweiz: Rechtliche Grundlagen und praktische Bedeutung

Der Vorsorgeauftrag wurde mit der Revision des Erwachsenenschutzrechts im Jahr 2013 in das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) eingeführt und ist in den Artikeln 360 bis 369 geregelt. Dieses Rechtsinstrument ermöglicht es Privatpersonen, selbstbestimmt Vorkehrungen für den Fall einer späteren Urteilsunfähigkeit zu treffen.

Im Unterschied zu früheren Rechtsinstituten bietet der Vorsorgeauftrag eine umfassende Möglichkeit, die persönliche und finanzielle Vorsorge nach eigenen Wünschen zu gestalten. Der Gesetzgeber hat mit seiner Einführung das Selbstbestimmungsrecht gestärkt und gleichzeitig den Grundsatz der Subsidiarität behördlicher Massnahmen verankert: Nur wenn keine oder keine ausreichende private Vorsorge getroffen wurde, soll die Erwachsenenschutzbehörde (KESB) mit behördlichen Massnahmen eingreifen.

Die Bedeutung des Vorsorgeauftrags hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Die demografische Entwicklung mit einer alternden Bevölkerung, aber auch das wachsende Bewusstsein für Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen tragen dazu bei. Besonders bei komplexen Vermögensverhältnissen, Unternehmensanteilen oder internationalen Beziehungen bietet der Vorsorgeauftrag massgeschneiderte Lösungen, die standardisierte behördliche Massnahmen nicht leisten können.

In der praktischen Umsetzung zeigt sich, dass besonders die klare Formulierung der Aufgabenbereiche und Befugnisse der beauftragten Person entscheidend für die Wirksamkeit des Vorsorgeauftrags ist. Die Rechtsprechung hat in den vergangenen Jahren verschiedene Aspekte konkretisiert, etwa zur Frage, welche Detailliertheit bei den Anweisungen notwendig ist oder wie bei Interessenkonflikten zu verfahren ist.

Besonders bewährt hat sich in der Praxis die Kombination eines Vorsorgeauftrags mit einer Patientenverfügung. Während der Vorsorgeauftrag die Vertretung in rechtlichen, finanziellen und persönlichen Angelegenheiten regelt, fokussiert die Patientenverfügung auf medizinische Entscheidungen. Zusammen bilden sie ein umfassendes Vorsorgekonzept, das die Selbstbestimmung in allen wichtigen Lebensbereichen sichert.

Für die Wirksamkeit des Vorsorgeauftrags ist seine formgerechte Errichtung unerlässlich. Die Formvorschriften nach Art. 361 ZGB sind streng und bei Nichteinhaltung droht die Unwirksamkeit des gesamten Dokuments. Eine professionelle Beratung stellt sicher, dass der Vorsorgeauftrag nicht nur formell korrekt, sondern auch inhaltlich auf die individuelle Situation zugeschnitten ist und tatsächlich die gewünschte Wirkung entfaltet.

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